Stiftungen
Eine Stiftung wird meist in privatrechtlicher Form errichtet. Die Erträge hieraus dienen in der Regel der Förderung eines gemeinnützigen Zwecks.
Die Stiftung stellt hierdurch ihr Engagement für die Gesellschaft sichtbar und überzeugend unter Beweis. Durch unsere ehrenamtlichen Vorstandstätigkeiten in gemeinnützigen Stiftungen sowie der Mitwirkung in Anlage-Ausschüssen von Stiftungen sind wir mit den stiftungsrelevanten Themen bestens vertraut.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Stiftungsgründung tragen, unterstützen wir Sie gern, auch über unser Netzwerk, bei der
- Auswahl der für Sie passenden Stiftungsart
- Erstellung einer Satzung
- juristischen und steuerlichen Vertretung gegenüber öffentlichen Stellen
- verantwortungsvollen Anlage des Stiftungsvermögens gemäß Satzungsvorgabe und im Einklang mit den Rahmenvorgaben der Stiftungsaufsicht