Stiftungen

Eine Stiftung wird meist in privatrechtlicher Form errichtet. Die Erträge hieraus dienen in der Regel der Förderung eines gemeinnützigen Zwecks.

Die Stif­tung stellt hier­durch ihr Enga­ge­ment für die Gesell­schaft sicht­bar und über­zeu­gend unter Beweis. Durch unse­re ehren­amt­li­chen Vor­stands­tä­tig­kei­ten in gemein­nüt­zi­gen Stif­tun­gen sowie der Mit­wir­kung in Anla­ge-Aus­schüs­sen von Stif­tun­gen sind wir mit den stif­tungs­re­le­van­ten The­men bes­tens vertraut.

 

 

Wenn Sie sich mit dem Gedan­ken einer Stif­tungs­grün­dung tra­gen, unter­stüt­zen wir Sie gern, auch über unser Netz­werk, bei der

  • Aus­wahl der für Sie pas­sen­den Stiftungsart
  • Erstel­lung einer Satzung
  • juris­ti­schen und steu­er­li­chen Ver­tre­tung gegen­über öffent­li­chen Stellen
  • ver­ant­wor­tungs­vol­len Anla­ge des Stif­tungs­ver­mö­gens gemäß Sat­zungs­vor­ga­be und im Ein­klang mit den Rah­men­vor­ga­ben der Stiftungsaufsicht